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PostHeaderIcon Verurteilung wegen 1. Mai Demo/Karlsruhe


150 Tagessätze für die Aufforderung an die Polizeikräfte ein rechtswidriges enges Poli­zeispalier um eine Demonstration aufzulösen und die Abfilmerei der Versammlungsteil­nehmerInnen zu unterlassen.

Ein Teilnehmer der 1.Mai-Demonstration 2010 in Karlsruhe wurde am 14. Dezember 2010 vom Amtsgericht Karls­ruhe zu 150 Tagessätzen wegen angeblicher Nötigung verurteilt. Wegen des weiteren Vorwurfs der Beleidigung wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von 180 Tagessätzen gefordert.

 

Am 1. Mai 2010 hatten in Karlsruhe im Anschluss an die traditionelle DGB Demonstration über 700 Menschen  unter dem Motto: „Kämpfen in der Krise – Kapitalismus überwinden“ gegen die Ursachen und Folgen der kapitalistische Krise mit ihren weltweiten Auswirkungen auf die Le­bensbedingungen der Menschen demonstriert. Zur Erinnerung: Im Zuge der kapitalistischen Kri­se hatte sich u.a. die Zahl der Hungernden weltweit um 100 Millionen (!) nach UN-Angaben er­höht.


Leider konnte die Demonstration nicht zu Ende gebracht, sondern musste frühzeitig abgebro­chen werden: Mit einem engen Spalier von Polizeikräften und dem ununterbrochenen Abfilmen des Demonstrationszuges verunmöglichte die Einsatzleitung der Polizei die freie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Schon im Vorfeld wurde die Demonstration mit einer Unzahl von Auflagen überschüttet, obwohl es noch nicht einmal Anzeichen für einen möglicher­weise unfriedlichen Verlauf gab, die ansonsten zur Begründung von Auflagen üblicherweise vorgebracht werden. Die Demonstration war und blieb auch friedlich wie allen Presseberichten zu entnehmen war.


Das Urteil des Amtsgericht stellt das Ergebnis der Beweisaufnahme auf den Kopf! Obwohl die Zeugenaussagen aller 6 hochrangigen Polizeizeugen sogar übereinstimmend laute­ten, dass der Angeklagte nicht zu einer Blockade aufgerufen habe, sondern als Moderator ledig­lich die Einstellung des Abfilmens aller Demoteilnehmer, und die Aufhebung des engen Poli­zeispaliers gefordert habe, und obwohl die Beweisaufnahme ergeben hat, dass die Teilnehmen­den der Demo bereits ohne Durchsagen vom Lautsprecherwagen angehalten haben, um die Aufhebung des engen Polizeispaliers zu fordern, wurde der Angeklagte von Amtsrichter Schwierblat zu 150 Tagessätzen verurteilt. Dabei ignorierte der Amtsrichter sogar die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht zu Blockaden und zur Nötigung, wie sie in dem Brokdorf-Be­schluss und im Mutlangen-Urteil zum Ausdruck kommt. Der Richter hat sich noch nicht einmal nur im Ansatz mit dieser Rechtssprechung auseinandergesetzt.


Angesichts des eindeutigen Ergebnisses der Beweisaufnahme hätte der Angeklagte in jedem Falle freigesprochen werden müssen.
Ein skandalöses Urteil, das alle einschüchtern soll, die ihr elementares Recht auf Versamm­lungsfreiheit wahrnehmen, und die es zukünftig wahrnehmen wollen. Wenn diese Rechtsspre­chung Schule machen sollte, wird es zukünftig kaum mehr möglich sein, eine Versammlung ohne an­schließenden Strafbefehl in beträchtlicher Höhe durchzuführen. Auch im Strafverfahren gegen den Anmel­der der Bildungsstreik-Demonstration in Stuttgart, den verdi-Sekretär Marc Kappler, geht es um ähnliche Vorwürfe.


Wie sehr die Staatsanwaltschaft und die Polizeieinsatzkräfte auf eine Verurteilung und damit Ein­schränkung des Versammlungsrechtes aus sind, zeigte sich auch darin, dass die Anklage sogar vom Oberstaatsanwalt Zimmermann persönlich vertreten wurde - in einem Ver­fahren in dem üblicherweise ein Referendar/in als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ein­gesetzt wird, und dass 6 (!) hochrangige Zeugen der Polizeieinsatzleitung und des Staatsschut­zes aufge­boten wurden.


Der Angeklagte hat bereits angekündigt, dass er Rechtsmittel einlegen wird.
In diesem und ähnlichen Verfahren geht es nicht allein um den angeklagten Versammlungsteil­nehmer. Hier sitzen alle auf der Anklagebank, die ihr elementares Recht auf Versammlungsfrei­heit als Ausdruck der kollektiven Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen.
Das Urteil richtet sich gegen alle sozialen Bewegungen und gegen die Gewerkschaften.

Kennzeichnend dafür ist, dass selbst der DGB Baden-Württemberg in Stuttgart erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung seiner Versammlungen hat, und dass die Großdemonstration gegen Stuttgart 21, die am 11.12.2010 mit 50000 Menschen durchgeführt wurde, erst beim VGH Mann­heim in 2.Instanz durchgesetzt werden konnte.


Im Zuge der "Föderalismusreform" können die Bundesländer nunmehr eigene Landesversamm­lungsgesetze verfassen - wohlgemerkt können, müssen aber nicht. Dann gilt das Bundesver­sammlungsgesetz weiter.  Die All-Parteien "law und order"- Fraktion nimmt dies zum Anlass, längst gewünschte Verschärfungen einzubauen, als wenn das Versammlungsgesetz nicht so­wieso schon versammlungsfeindlich genug wäre. Das bayrische Landesversammlungsgesetz, gegen das vor dem Bundesverfassungsgericht von einem breiten Bündnis erfolgreich ein Eilver­fahren betrieben wurde, ist zwar nun weitgehend entschärft worden. Das gilt jedoch nicht für an­dere Bundesländer, in denen die neuen Landesversammlungsgesetze bereits in Vorbereitung sind.


In Baden-Württemberg wird bereits seit 1 1/2 Jahren von den Versammlungsbehörden ver­sucht, die neuen „law und Order“- Regelungen des geplanten Landesversammlungsgesetzes vorwegzunehmen, so dass bei vielen Versammlungen erst mal mit AnwältInnen zum Gericht gezogen werden muss. Die Wahrnehmung der Versamm­lungsfreiheit kann aber nicht vom Geldbeutel, der Bereitschaft sich einem drohenden Strafbe­fehl bzw. einer Verurteilung auszu­setzen, oder von der Tatsache abhängen, ob ein Anwalt/in zur Unterstützung zur Ver­fügung steht und bezahlt werden kann.
Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, nämlich Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der Be­hörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen.


Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es wahrnehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt Euch Euer Recht!  Angeklagt sind wir alle – Wehren wir uns gemeinsam!
Kommt / Kommen Sie als kritische Öffentlichkeit zur Prozessbeobachtung zu den Prozessen!

via linksunten


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PostHeaderIcon Lemmy Kilmister- The movie trailer


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Aktualisiert (Sonntag, den 12. Dezember 2010 um 16:50 Uhr)

 

PostHeaderIcon Kommentar-Funktion abgeschaltet

Aufgrund von vermehrten faschistischen und rassistischen sowie diskriminierenden Kommentaren, wurde die Funktion vorerst abgeschaltet. So schade dies ist, wollen wir für Idioten und Faschisten und solche, die meinen es nicht zu sein und es trotzdem sind, keine Plattform bieten.

Ob die Funktion wieder aktiviert wird, ist aus aktueller Sicht fraglich!

Schade, aber so ist es halt.

Euer Straightinyourhead.de Team


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Aktualisiert (Donnerstag, den 19. August 2010 um 16:52 Uhr)

 

PostHeaderIcon Krawallbrüder

Sehr guter Artikel zur aktuellen Diskussion um die Grauzone Band "Krawallbrüder" auf Linksunten

Hier gehts zum Artikel

 


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PostHeaderIcon Naziüberfall im Mai in Pforzheim

Vor drei Tagen berichtete Indymedia über eine Nazi-Attacke in Pforzheim im Mai:

"50 Nazis überfallen Döner-Bude in Pforzheim

Ein ganzer Stoßtrupp von Nazis hat einen hilflosen Döner-Besitzer in der Nordstadt angegriffen. Die mit Stahlknüppeln schwer bewaffneten Banditen trugen Jacken mit der Aufschrift "Klagt nicht, kämpft". Sie drohten, das kleine Geschäft anzuzünden und zu zerstören. Der türkische Inhaber konnte sich mit einer Kundin gerade noch in den Laden retten und die Tür verriegeln. Als die herbeigerufene Polizei endlich kam, waren die Nazi-Schläger verschwunden. Die Suche nach ihnen blieb erfolglos. 
Der Überfall fand bereits am Freitag, den 21. Mai gegen 21.30 Uhr statt und wurde von der Polizei bis jetzt (6. Juni) nicht bekannt gegeben. Warum die Beamten bei einem so massiven Verbrechen keine großräumige Fahndung eingeleitet haben, bleibt ein Rätsel. Lediglich die Nebenstraßen seien durchsucht worden, so ein Polizist. Und dies, wenn man weiß, welche Großaufgebote die "Ordnungshüter" bei weit weniger schlimmen Vorkommnissen in Marsch setzen. Der Überfall kam erst durch einen "Zufall" an die Öffentlichkeit, weil der Grüne Bundestagsabgeordnete Memet Kilic auf einer Veranstaltung darüber berichtete. Warum hat die Polizei bis jetzt geschwiegen? Währenddessen muss der angegriffene Türke wohl um sein Leben fürchten.

Die Umtriebe und Gewalttaten von Neo-Nazis in Pforzheim reißen nicht ab. Der jetzige Angriff auf den Döner-Mann ist wohl das Resultat eines zu laschen Vorgehens der hiesigen Behörden gegen die rechtsextremen Verbrecher. Was soll werden, wenn Neo-Nazis in Pforzheim nur zu milden Bewährungsstrafen verurteilt werden, wie kürzlich durch den CDU-Richter Hermann Meyer? Die "Ex-Goldstadt" entwickelt sich immer mehr zur Nazi-Hochburg im Land. Jedes Jahr am 23. Februar (dem Gedenktag der Bombenzerstörung) dürfen die Rechtsextremen von "Herz für Deutschland" und dem "Heidnischen Sturm" auf dem Wartberg mit einer "Mahnwache" im martialischen Fackelschein ungestört für ihre Ziele werben. Die vorwiegend jungen Gegendemonstranten werden hingegen kriminalisiert und durch Polizei-Großeinsätze behindert. Die Behörden machen sich so für die schlimmen Übergriffe auf ausländische Mitbürger mitschuldig. Die Verantwortlichen bei Stadt, Polizei und Justiz scheinen nichts dazu zu lernen. Und derweil wird das Image unserer Stadt in ganz Deutschland immer schlechter."

Quellen:

Indymedia, 50 Nazis überfallen Döner-Bude in Pforzheim, 07.06.2010
PZ-News, 50 Neonazis greifen mit Stahlknüppeln Döner-Laden an, 04.06.2010


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PostHeaderIcon erneutes Stallhaus Fest bei Mühlacker

Wie aus bekannten Foren und Medien bekannt wurde, fand am 22.05.2010 wie geplant die Geburtstagsfeier der rechtsextremistischen Gruppe Stallhaus Germania bei Mühlacker statt. Es spielten die Bands "Angry Bootboys" und "Sturmkraft 88" und im Anschluß gab es noch eine ausgiebige Feier mit rechtsextremer Musik.

Ursprünglich behauptete sowohl der Verfassungsschutz als auch Stallhaus Germania, dass die Veranstaltung keines Falls im Enzkreis statt finden würde.

Bei ca. 150 Besuchern, kann allerdings schon davon gesprochen werden, dass keine Bemühungen für ein Verbot dieser Veranstaltung getätigt wurde und so auch dieses Mal die Behörden auf dem rechten Auge blind sind.

Langsam aber sicher entwickelt sich der Enzkreis immer mehr zum Rückzugsgebiet der Neonazis und stören tut sich daran wohl auch niemand.

Leider ist es auch dieses Mal wieder so, dass aus der örtlichen Presse keinerlei Informationen an die Bevölkerung gelangt sind und auch dies zu einer stillschweigenten Akzeptanz führt.

 

Infos: http://oireszene.blogsport.de/


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