Vorratsdatenspeicherung Ade :)
Heute wurde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das umstrittene Vorratsdatenspeicherungsgesetzt gekippt und somit für nichtig erklärt. Die mehr als 35.000 KlägerInnen, die gegen die 2008 verabschiedenen Gesetze geklagt haben, konnten sich mit dem Urteil von heute bestätigt fühlen.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Sie sprechen von einem "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimns", das Rückschlüsse "bis in die Privatsphäre" ermögliche. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten, und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.
Wir sagen Danke an die KlägerInnen und hoffen, dass solch ein Gesetzt nie wieder verabschiedet wird. George Orwell soll ein Roman und keine Realität bleiben...
Aktualisiert (Dienstag, den 02. März 2010 um 19:54 Uhr)









